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Die
Berechnung meines Honorars für Wertermittlungen erfolgt auf der
Grundlage der Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
§ 34, § 6 und § 7, Normalstufe. |
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Für
Objektbesichtigung und Abfassung des Schriftsatzes zur Erstattung von
Sachverständigengutachten berechne ich zum tatsächlich entstandenen
Aufwand mit einem zu vereinbarenden Stundensatz. Die Präzisierung des
Stundenaufwandes erfolgt nach Ortsbesichtigung. |
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Tatsächlich
entstehende Nebenkosten berechne ich nach § 7 HOAI. |
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