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Die Berechnung meines Honorars für Wertermittlungen erfolgt auf der Grundlage der Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34, § 6 und § 7, Normalstufe.

Für Objektbesichtigung und Abfassung des Schriftsatzes zur Erstattung von Sachverständigengutachten berechne ich zum tatsächlich entstandenen Aufwand mit einem zu vereinbarenden Stundensatz. Die Präzisierung des Stundenaufwandes erfolgt nach Ortsbesichtigung.

Tatsächlich entstehende Nebenkosten berechne ich nach § 7 HOAI.